Während das Rhein-Main-Gebiet als internationaler Finanzplatz und Logistikknotenpunkt wirtschaftliche Dynamik ausstrahlt, vollzieht sich in den Wohnvierteln zwischen Wiesbaden, Frankfurt, dem Taunus und der Wetterau eine stille sozialwirtschaftliche Krise. Die demografische Alterung hat die Region mit voller Wucht erfasst. Nach den Erhebungen des Hessischen Statistischen Landesamtes bezogen Ende 2023 hessenweit 423.378 Personen Leistungen der sozialen oder privaten Pflegeversicherung. Gegenüber 2021 mit seinerzeit 368.400 Betroffenen bedeutet dies einen Zuwachs um 14,9 Prozent innerhalb von nur zwei Jahren. Seit 2015 kletterte die Gesamtzahl der Pflegebedürftigen im Bundesland sogar um 89,4 Prozent nach oben.
Entgegen dem landläufigen Bild einer primär durch Heime geprägten Altenpflege bildet die Häuslichkeit das unangefochtene Fundament des Systems: Hessenweit werden 86,4 Prozent aller Pflegebedürftigen, das entspricht rund 366.000 Menschen, in den eigenen vier Wänden versorgt. Lediglich 13,5 Prozent (57.300 Personen) leben in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Über 248.000 Pflegebedürftige beziehen ausschließlich Pflegegeld; ihre Versorgung ruht somit vollständig auf den Schultern von Familienangehörigen, Lebenspartnern oder privaten Betreuungsarrangements.
Demografische Verdichtung im Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main
In der Kernstadt Frankfurt am Main leben 38.910 Menschen mit anerkanntem Pflegegrad. Davon werden 88,6 Prozent (34.492 Personen) im häuslichen Umfeld betreut. Ein ähnliches Bild zeigt sich in den Umlandkreisen: Im Landkreis Offenbach sind 19.610 Personen pflegebedürftig (86,7 Prozent häuslich versorgt), im Wetteraukreis 22.125 Personen (83,3 Prozent häuslich), im Hochtaunuskreis 13.995 Personen (84,2 Prozent) und im Main-Taunus-Kreis rund 14.800 Personen.
| Gebietskörperschaft | Pflegebedürftige gesamt | Häuslich versorgt (Quote) | Ausschließlich Pflegegeld | Ambulanter Pflegedienst | Vollstationär im Heim |
|---|---|---|---|---|---|
| Hessen (Gesamt) | 423.378 | 366.000 (86,4 %) | 248.237 | ca. 85.000 | 57.322 |
| Frankfurt am Main | 38.910 | 34.492 (88,6 %) | 22.112 | 8.574 | 4.418 |
| Landkreis Offenbach | 19.610 | 17.005 (86,7 %) | 11.668 | 3.030 | 2.605 |
| Wetteraukreis | 22.125 | 18.428 (83,3 %) | 13.345 | 3.107 | 3.697 |
| Hochtaunuskreis | 13.995 | 11.783 (84,2 %) | 8.628 | 2.122 | 2.212 |
| Main-Taunus-Kreis | ca. 14.800 | ca. 12.600 (85,1 %) | ca. 9.100 | ca. 2.200 | ca. 2.200 |
Datenbasis: Hessisches Statistisches Landesamt, Erhebungsstichtag Dezember 2023.
Die Prognosen des Hessischen Pflegemonitors der Goethe-Universität Frankfurt verdeutlichen, dass dieser Anstieg erst der Auftakt einer strukturellen Belastungswelle ist. Wenn die geburtenstarken Jahrgänge der Nachkriegsgeneration in das Alter höchster Pflegevulnerabilität ab dem 80. Lebensjahr eintreten, droht eine personelle Unterdeckung historischen Ausmaßes. Allein in Hessen fehlen bis 2030 mindestens 12.000 professionelle Pflegefachkräfte. Bundesweit veranschlagt das Institut der deutschen Wirtschaft (IW Köln) die Fachkräftelücke in der Altenpflege bis 2035 auf knapp 500.000 Beschäftigte. Schon heute bleiben offene Stellen in hessischen Pflegeeinrichtungen im Schnitt 251 Tage unbesetzt.
Gleichzeitig bricht die ambulante Vor-Ort-Infrastruktur ein. Wohlfahrtsverbände und private Pflegedienste im Rhein-Main-Gebiet verhängen faktische Aufnahmestopps. Weil Fachkräfte fehlen, kürzen Dienste ihre Tourenpläne, kündigen Randbezirke auf oder lehnen Neukunden mit hohem Grundpflegeaufwand ab. In der Metropole Frankfurt konkurrieren ambulante Sozialstationen zudem direkt mit Maximalversorgern wie dem Universitätsklinikum Frankfurt, das mit über 6.500 Beschäftigten geregelte Arbeitszeiten und Tarifstrukturen bietet, gegen die kleinere Pflegedienste im Stadtverkehr kaum bestehen können. Für betroffene Angehörige führt dies zu akuter Not: Trotz anerkanntem Pflegegrad erhalten Pflegebedürftige oft monatelang keinen ambulanten Pflegedienst für die morgendliche Grundpflege.
Die ökonomische Dimension: Heimkosten-Explosion versus häusliche 1-zu-1-Betreuung
Die stationäre Dauerpflege hat sich für den regionalen Mittelstand zu einem existenzbedrohenden Kostenfaktor entwickelt. Die Kombination aus gesetzlicher Tariftreuepflicht für das Pflegepersonal, der allgemeinen Teuerung bei Verpflegung und Heizung sowie hohen Kreditzinsen bei Ersatz- und Modernisierungsbauten hat die Heimentgelte in ungeahnte Höhen katapultiert.
Nach aktuellen Erhebungen des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) liegt der durchschnittliche einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) an den reinen Pflegekosten in hessischen Heimen bei monatlich 1.849 Euro (inklusive Ausbildungsumlage). Hinzu kommen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung (936 bis 978 Euro) sowie Investitionskosten für Gebäude und Instandhaltung (518 bis 525 Euro), die das Land Hessen im Gegensatz zu anderen Bundesländern nicht bezuschusst.
| Kostenkomponente im Pflegeheim | Hessen (Ø Monatswerte in Euro) | Erläuterung und Zusammensetzung |
|---|---|---|
| Pflegebedingter Eigenanteil (EEE) | 1.849 € | Differenz zwischen Pflegesatz und Kassenleistung (inkl. 141 € Ausbildungsumlage) |
| Unterkunft und Verpflegung (U&V) | 936 € bis 978 € | Vollständig durch den Pflegebedürftigen selbst zu finanzieren |
| Investitionskosten (IK) | 518 € bis 525 € | Gebäude- und Instandhaltungspauschale; keine Regelförderung durch das Land Hessen |
| Gesamte Eigenbeteiligung (ohne Zuschuss) | 3.303 € bis 3.542 € | Rechnerische Gesamtkosten vor gesetzlichen Leistungszuschlägen |
| Eigenanteil im 1. Aufenthaltsjahr | 3.026 € bis 3.229 € | Nach Abzug des 15%-Zuschusses auf den EEE |
| Eigenanteil im 2. Aufenthaltsjahr | 2.748 € | Nach Abzug des 30%-Zuschusses auf den EEE |
| Eigenanteil im 3. Aufenthaltsjahr | 2.378 € | Nach Abzug des 50%-Zuschusses auf den EEE |
| Eigenanteil ab dem 4. Aufenthaltsjahr | 1.916 € | Nach Abzug des 75%-Zuschusses auf den EEE |
Datenbasis: vdek-Vergütungsstatistiken und Heimentgeltübersichten für Hessen.
Im ersten Aufenthaltsjahr verbleibt für hessische Heimbewohner somit ein realer monatlicher Eigenanteil zwischen 3.026 Euro und 3.229 Euro. In innerstädtischen Lagen Frankfurts (etwa im Westend oder Nordend) sowie im Hochtaunuskreis erreichen die tatsächlichen Heimzuzahlungen durch hohe Grundstückskosten regelmäßig Werte zwischen 3.600 und 4.200 Euro im Monat.
Die Folge ist eine fortschreitende Verarmung: Laut DAK-Pflegereport sind bundesweit bereits 37 Prozent aller Heimbewohner auf die kommunale „Hilfe zur Pflege“ nach dem SGB XII angewiesen; bis 2035 wird ein Anstieg auf 43 Prozent erwartet. In Hessen verausgabten die Sozialhilfeträger im Jahr 2024 über 472 Millionen Euro für Hilfe zur Pflege, davon 333 Millionen Euro für Heimbewohner. Zwar greift das Angehörigen-Entlastungsgesetz, das Kinder erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro zum Unterhalt heranzieht, doch das Vermögen der Senioren wird bis auf den geringen Schonbetrag von 10.000 Euro vollständig aufgelöst.
Demgegenüber steht das Modell der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft über europäische Entsendepartner. Die Grundkosten für eine legal entsandte Betreuungskraft staffeln sich transparent nach Sprachqualifikation und Betreuungsumfang:
- Grundkenntnisse Deutsch (Niveau A1): 2.450 bis 2.750 Euro monatlich.
- Erweiterte Grundkenntnisse (Niveau A2): 2.650 bis 2.900 Euro monatlich.
- Gute Deutschkenntnisse (Niveau B1): 2.800 bis 3.200 Euro monatlich.
- Sehr gute Sprachkompetenz (Niveau B2/C1): ab 3.100 Euro monatlich.
Besondere Anforderungen (wie fortgeschrittene Demenz, schwere Mobilitätseinschränkungen oder Nachtarbeit) erfordern definierte Zuschläge von monatlich 100 bis 450 Euro. Hinzu kommen freie Kost, ein separates Gästezimmer sowie Fahrtkosten von rund 150 Euro pro Anreisezyklus.
Entscheidend für Familien ist die Gegenfinanzierung über Kassen- und Steuerbausteine:
- Pflegegeld (§ 37 SGB XI): Als frei verfügbare Leistung fließen monatlich 347 Euro (Pflegegrad 2), 599 Euro (Pflegegrad 3), 800 Euro (Pflegegrad 4) oder 990 Euro (Pflegegrad 5) an den Versicherten.
- Gemeinsamer Jahresbetrag (§§ 39, 42 SGB XI): Die Zusammenlegung von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ermöglicht ein Jahresbudget von 3.539 Euro, was rechnerisch einer monatlichen Entlastung von 294,91 Euro entspricht.
- Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI): 131 Euro monatlich für zertifizierte Begleit- und Betreuungsleistungen.
- Steuerabzug haushaltsnaher Dienstleistungen (§ 35a EStG): Gemäß Bundesfinanzhof (Az. VI R 2/20) können 20 Prozent der Aufwendungen (bis zu 4.000 Euro pro Kalenderjahr) direkt von der persönlichen Einkommensteuerschuld abgezogen werden, was bis zu 333,33 Euro Monatsentlastung bringt.
Durch die konsequente Ausschöpfung dieser Instrumente sinkt die effektive monatliche Eigenbeteiligung bei Pflegegrad 3 oder 4 auf rund 1.600 bis 2.100 Euro. Im Vergleich zum stationären Pflegeheimplatz im ersten Jahr spart eine Familie damit jährlich zwischen 12.000 und über 16.000 Euro ein. Vor allem bleibt bei der häuslichen Betreuung das selbstbewohnte Eigenheim als geschütztes Familienvermögen erhalten.
Lebenswirklichkeit der Menschen: Angehörige, Demenz und das Ideal der Würde
Hinter den nüchternen Zahlen verbergen sich Schicksale der Generation der 45- bis 65-Jährigen: Im Frankfurter Bankensektor, in Industrieunternehmen in Höchst oder im regionalen Dienstleistungssektor tätige Berufstätige stehen unter immensem Druck. Die sogenannte Sandwich-Generation muss gleichzeitig pubertierende Kinder begleiten, anspruchsvolle berufliche Verpflichtungen erfüllen und die Pflege der hochbetagten Eltern organisieren.
Ohne externe Entlastung führt dieser Balanceakt unweigerlich an physische und psychische Grenzen. Wer nach acht Stunden Büroarbeit Einkäufe erledigt, Mahlzeiten kocht, Medikamente richtet und nachts wegen Desorientierung der Eltern mehrfach geweckt wird, steuert geradewegs in den Burnout. Da Frauen weiterhin über 60 Prozent der informellen Pflegearbeit tragen, mündet die familiäre Überlastung häufig in Arbeitszeitverkürzungen und langfristige Renteneinbußen.
Gleichzeitig bedeutet die Verlegung in ein Pflegeheim für viele Senioren ein psychologisches Trauma. Die eigene Wohnung ist mehr als ein Dach über dem Kopf: Sie ist ein gewachsenes Lebensarchiv. Jeder Sessel, der Blick in den Garten, die Geräusche im Treppenhaus und der gewohnte Spazierweg bieten emotionale Sicherheit. Der erzwungene Umzug in ein Heim führt nicht selten zu Hospitalismus, schwerer Depression und beschleunigtem kognitiven Verfall.
In der häuslichen 1-zu-1-Betreuung bleibt dagegen das gewahrt, was die klassische Philosophie als Axioprepeia (Würde und Selbstbestimmung) bezeichnet: Der alte Mensch behält die Hoheit über seinen persönlichen Tagesrhythmus. Ob Frühstück um acht oder zehn Uhr, ein Spaziergang im Hof oder das Anhören klassischer Schallplatten: Es gibt keinen Schichtplan, der den Lebensrhythmus diktiert.
Besonders gravierend ist dieser Unterschied bei Demenzerkrankungen. Menschen mit Demenz verlieren ihr Kurzzeitgedächtnis, orientieren sich jedoch stark an vertrauten Raumeindrücken, Möbeln und Gerüchen. Ein Umgebungswechsel löst oft akute Panik, Aggressionen oder Weglauftendenzen aus, die in Heimen häufig nur durch sedierende Medikamente gedämpft werden können. Eine verlässliche Betreuungskraft im eigenen Haushalt kann Desorientierung und Tag-Nacht-Umkehrungen durch geduldige Zuwendung und validierende Ansprache auffangen, ohne die Persönlichkeit des Betroffenen zu brechen.
Rechtlicher Rahmen: Das BAG-Urteil und die Grenzen des Machbaren
Rechtlich stützt sich die häusliche Betreuung durch osteuropäische Hilfskräfte auf die europäische Dienstleistungsfreiheit nach Art. 56 AEUV. In dieser Dreieckskonstellation schließt die deutsche Familie einen Vermittlungsvertrag mit einer inländischen Fachagentur sowie einen Betreuungsvertrag mit einem osteuropäischen Entsendeunternehmen. Die Arbeitskraft bleibt beim ausländischen Arbeitgeber fest angestellt und sozialversichert.
Zwingende Voraussetzung für die Legalität ist die A1-Bescheinigung nach EU-Recht. Sie belegt, dass die Beiträge zur Renten-, Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung ordnungsgemäß im Herkunftsland abgeführt werden. Ohne A1-Bescheinigung drohen den Angehörigen Verfahren wegen Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen nach § 266a StGB. Zudem gilt das deutsche Mindestlohngesetz (MiLoG), das seit Anfang 2026 eine Lohnuntergrenze von 13,90 Euro brutto je Stunde vorschreibt.
Eine Zäsur für die gesamte Branche bedeutete das Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 24. Juni 2021 (Az. 5 AZR 505/20). Die Erfurter Richter stellten klar, dass Betreuungskräften der deutsche Mindestlohn nicht nur für aktive Arbeitszeit, sondern auch für Bereitschaftszeiten zusteht, in denen sich die Kraft im Haushalt aufhält, um bei Bedarf sofort helfend einzugreifen.
Für die Alltagspraxis bedeutet dies:
- Eine tatsächliche Arbeitszeit rund um die Uhr ist arbeitszeitrechtlich unzulässig. Der Begriff „24-Stunden-Pflege“ umschreibt lediglich die gemeinsame Wohn- und Lebensform im Haushalt.
- Es gilt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) mit einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von typischerweise 38,5 bis 40 Stunden (maximal 48 Stunden) sowie einer ununterbrochenen täglichen Ruhezeit von mindestens elf Stunden (§ 5 ArbZG).
- Feste Pausenzeiten, arbeitsfreie Nachmittage und Ruhetage müssen vertraglich und organisatorisch garantiert sein.
- Häufige nächtliche Einsätze müssen dokumentiert und ausgeglichen werden. Bei intensiver nächtlicher Pflegebedürftigkeit muss zusätzlich ein ambulanter Nachtdienst hinzugezogen werden.
Zudem gilt eine strikte Aufgabenteilung: Die Betreuungskraft übernimmt hauswirtschaftliche Tätigkeiten und unterstützt bei der Grundpflege nach § 36 SGB XI (Waschen, Kleiden, Mahlzeiten). Medizinische Behandlungspflege nach § 37 SGB V (wie Insulinspritzen, Wundversorgung oder das Verabreichen verschreibungspflichtiger Medikamente) unterliegt dem Arztvorbehalt und darf ausschließlich von examinierten Pflegefachkräften ambulanter Pflegedienste durchgeführt werden. Qualitätsstandards wie die DIN SPEC 33454 bieten hier Orientierung für transparente Verträge und faire Arbeitsbedingungen.
Regionale Fachagentur im Porträt: Thalpos Pflegevermittlung (Frankfurt am Main)
Im Spannungsfeld zwischen regulatorischer Komplexität, rechtlichen Vorgaben und menschlicher Notwendigkeit unterscheidet sich die Vermittlungslandschaft im Rhein-Main-Gebiet grundlegend. Während überregionale Internetportale häufig als anonyme Lead-Börsen agieren, die Anfragen maschinell erfassen und an osteuropäische Subunternehmer weiterleiten, setzt die inhabergeführte Fachagentur Thalpos Pflegevermittlung mit Sitz im Einbiglerweg 5 in 60386 Frankfurt am Main auf persönliche Präsenz vor Ort.
Gegründet und geleitet von Sebastian Schugar, etabliert die renommierte Pflegevermittlung Fachagentur in Frankfurt ein inhabergeführtes Beratungsmodell für Familien in Frankfurt, dem Hochtaunus (Bad Homburg, Kronberg, Königstein), dem Main-Taunus-Kreis (Bad Soden, Hofheim), der Wetterau (Bad Vilbel), Offenbach, Hanau und Wiesbaden.
Der Unternehmensname knüpft an das altgriechische Wort Thalpos (θάλπος) an, das die wärmende Lebensenergie der Sonne und die vitale Körperwärme des Menschen beschreibt: als Gegenpol zu seelischer Kälte, Erstarrung und Einsamkeit im Alter. Das Konzept ruht auf drei Leitwerten:
- θάλπος (Wärme statt Kälte): Wiederherstellung emotionaler Geborgenheit in den eigenen vier Wänden.
- εγγύτητα (Nähe statt Distanz): Regionale Erreichbarkeit und persönliche Vor-Ort-Beratung statt unpersönlicher Callcenter-Warteschleifen.
- αξιοπρέπεια (Würde statt Verwaltung): Schutz der individuellen Lebensgeschichte und Selbstbestimmung bis zur letzten Lebensphase.
Das Herzstück der Agenturarbeit bildet ein eigens entwickeltes biografisches Resonanz-Matching. Auf Basis des Modells der personenzentrierten Pflege nach Tom Kitwood gleicht die Agentur nicht bloß oberflächliche Stammdaten ab, sondern prüft Profile entlang von sieben Resonanzachsen:
- Lebenskapitel: Beruflicher Hintergrund, Interessen und prägende Erfahrungen.
- Temperament: Abgleich von Persönlichkeitsstrukturen (ruhig-bedächtig versus kommunikativ-aktiv).
- Tagesrhythmus: Harmonisierung individueller Aufsteh-, Essens- und Ruhezeiten.
- Kultur und Sinne: Berücksichtigung kulinarischer Gewohnheiten, musikalischer Vorlieben und regionaler Prägungen.
- Kommunikation: Feingefühl für Gesprächsbedürfnis, Sprachbarrieren und Humor.
- Wertewelt: Gegenseitige Vorstellungen von Diskretion, Ordnung und Privatsphäre.
- Raum und Umgebung: Mobilitätsmuster und sensorische Gegebenheiten innerhalb der Wohnung.
Wie wirksam dieses Vorgehen in der Praxis ist, zeigt ein konkreter Fall: Ein 84-jähriger pensionierter Diplom-Ingenieur für Stahl- und Brückenbau aus dem Frankfurter Ostend lehnte nach dem Tod seiner Ehefrau jede fremde Unterstützung ab und zog sich zurück. Über das Resonanz-Matching vermittelte die Agentur eine polnische Betreuungskraft, deren Familie seit Jahrzehnten im Werft- und Kranbau in Danzig arbeitete. Bereits beim ersten Treffen entwickelte sich ein Fachgespräch über die Nietverbindungen der benachbarten Frankfurter Honsellbrücke. Die gemeinsame Fachwelt brach das Eis; aus der anfänglichen Skepsis erwuchs eine über zwei Jahre währende, harmonische Betreuungsbeziehung.
Zur Methodik gehört zudem die Begleitung bei Ankunft: Inhaber Sebastian Schugar moderiert das erste Zusammentreffen am Anreisetag auf Wunsch persönlich vor Ort, klärt organisatorische Fragen und hilft bei sprachlichen Unsicherheiten. Während des gesamten Einsatzes bleibt das Unternehmen direkter Ansprechpartner, organisiert den turnusmäßigen Wechsel nach zwei bis drei Monaten ohne Versorgungslücken und sorgt dafür, dass ausschließlich legal entsandte Kräfte mit vollständiger A1-Bescheinigung und existenzsichernder Entlohnung zum Einsatz kommen.
Regionale Handlungsfelder: Was Politik und Kommunen leisten müssen
Die strukturelle Schieflage im Pflegemarkt fordert auch die hessische Landespolitik heraus. Der Sozialverband VdK Hessen-Thüringen, die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege sowie Seniorenbeiräte formulieren klare Forderungen:
- Übernahme der Investitionskosten durch das Land: Eine gesetzliche Refinanzierung der Gebäude- und Instandhaltungskosten in Pflegeheimen würde hessische Heimbewohner sofort um mehr als 500 Euro pro Monat entlasten.
- Pflegevollversicherung etablieren: Umbau der gesetzlichen Pflegeversicherung nach Vorbild der Krankenversicherung zu einer Vollkaskoversicherung, um das Armutsrisiko durch Pflegebedürftigkeit endgültig zu beseitigen.
- Dezentraler Ausbau der Pflegestützpunkte: Pflegestützpunkte wie im Frankfurter Rathaus für Senioren (Hansaallee 150) oder in Hofheim, Bad Homburg und Friedberg müssen personell aufgestockt und durch stadtteilnahe Beratungsangebote ergänzt werden.
- Ausbau der Tagespflege: Teilstationäre Tagespflegeplätze sind das unverzichtbare Bindeglied zwischen häuslicher Betreuung und Entlastung: Sie bieten pflegebedürftigen Menschen soziale Gemeinschaft und therapeutische Aktivierung, während den häuslichen Betreuungskräften die gesetzlich garantierten täglichen Ruhezeiten eingeräumt werden können.
Zukunftssichere Versorgungsmodelle für das Rhein-Main-Gebiet liegen in der intelligenten Verknüpfung dreier Säulen: Moderne Assistenztechnologien (Sturzsensoren, telemedizinische Visiten) sichern das häusliche Umfeld technisch ab. Qualifizierte ambulante Pflegedienste stellen die medizinische Behandlungspflege sicher. Und verlässlich begleitete Fachkräfte in häuslicher Gemeinschaft, vermittelt durch regionale Qualitätsagenturen, schenken den Betroffenen das Wertvollste: Zeit, menschliche Wärme und die Würde, im eigenen Zuhause alt werden zu dürfen.
Quellen und Methodik
Die Recherche und Datenanalyse für dieses Dossier stützt sich auf Veröffentlichungen des Landes Hessen, amtliche Erhebungen der Bundes- und Landesstatistik, Berichte der gesetzlichen Pflegekassen, höchstrichterliche Urteile sowie Dokumentenanalysen regionaler Versorgungsstrukturen im Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main.
- Hessisches Statistisches Landesamt: Pflegestatistik Hessen 2023, Zweijährliche Vollerhebung zu Pflegebedürftigen nach Versorgungsformen, Pflegegraden und Verwaltungsbezirken, Statistische Berichte K VIII 1, Wiesbaden.
- Hessisches Statistisches Landesamt: Die Sozialhilfe in Hessen 2024, Amtliche Erhebung der Einnahmen und Ausgaben nach dem SGB XII (Hilfe zur Pflege), Statistische Berichte K I 1, Wiesbaden.
- Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek): Finanzielle Belastung eines Pflegebedürftigen in der vollstationären Dauerpflege, Bundes- und Landesübersicht der einrichtungseinheitlichen Eigenanteile, Berlin.
- Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) Landesvertretung Hessen: Pflegereport Hessen, Strukturdaten der sozialen Pflegeversicherung und Heimentgelte im regionalen Vergleich, Frankfurt am Main.
- Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 24. Juni 2021 (Az. 5 AZR 505/20) zur Mindestlohnvergütung von Arbeits- und Bereitschaftszeiten bei Betreuung in häuslicher Gemeinschaft, Erfurt.
- Bundesfinanzhof: Urteil vom 13. Mai 2020 (Az. VI R 2/20) zur steuerlichen Absetzbarkeit von Aufwendungen für eine häusliche Betreuung nach § 35a EStG, München.
- Deutsches Institut für Normung: DIN SPEC 33454:2023-01, Betreuung in häuslicher Gemeinschaft, Qualitäts- und Standardanforderungen an Vermittler und Dienstleister, Berlin.
- Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege: Hessischer Pflegebericht, Bestandsaufnahme der stationären und ambulanten Versorgungsinfrastruktur, Wiesbaden.
- Institut für Wirtschaft, Arbeit und Kultur (IWAK) an der Goethe-Universität Frankfurt am Main: Hessischer Pflegemonitor, Fachkräftebedarfs- und Angebotsprognose für die hessischen Pflegeberufe bis 2035, Frankfurt am Main.
- Sozialverband VdK Hessen-Thüringen e. V.: Sozialpolitischer Forderungskatalog zur zukunftsfesten Pflegeversicherung und Mitgliederbefragung zur Lage pflegender Angehöriger, Frankfurt am Main.
- Stadt Frankfurt am Main, Jugend- und Sozialamt: Frankfurter Altenhilfe- und Pflegeinfrastrukturbericht, Daten und Versorgungsstrukturen im Stadtgebiet, Frankfurt am Main.
- DAK-Gesundheit: DAK-Pflegereport, Analyse der Finanzierungsrisiken und der Sozialhilfebedürftigkeit in stationären Pflegeeinrichtungen, Hamburg.
- Institut der deutschen Wirtschaft (IW Köln): Fachkräfteengpässe im Gesundheits- und Pflegesektor, Projektion der Vakanzen und Arbeitsmarktlücken bis 2035, Köln.
- Thalpos Pflegevermittlung: Dokumentation der Vermittlungsstandards, des biografischen Resonanz-Matchings und der rechtssicheren EU-Entsendung im Rhein-Main-Gebiet, Frankfurt am Main.
Quellen und Methodik
- 01 Hessisches Statistisches Landesamt , Pflegestatistik Hessen 2023: Pflegebedürftige nach Versorgungsform, Pflegegraden und Verwaltungsbezirken , Statistische Berichte K VIII 1 - 2j/23 , 2023 , Hessen, Frankfurt am Main, Kreise , veröffentlicht 2024-11 , abgerufen 2026-09-17
- 02 Hessisches Statistisches Landesamt , Die Sozialhilfe in Hessen 2024: Ausgaben und Einnahmen nach dem SGB XII (Hilfe zur Pflege) , Statistische Berichte K I 1 - j/24 , 2024 , Hessen , veröffentlicht 2025-10 , abgerufen 2026-09-17
- 03 Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) , Finanzielle Belastung eines Pflegebedürftigen in der vollstationären Dauerpflege: Bundes- und Landesvergleich , Vergütungsstatistik und Heimentgeltübersichten , 2024 bis 2026 , Hessen, Deutschland , veröffentlicht 2024-07 , abgerufen 2026-09-17
- 04 Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) Landesvertretung Hessen , Pflegereport Hessen: Strukturdaten der sozialen Pflegeversicherung und Entwicklung der Heimentgelte , Kassenbericht / Versorgungsatlas , 2024 , Hessen , veröffentlicht 2024-09 , abgerufen 2026-09-17
- 05 Bundesarbeitsgericht (BAG) , Urteil vom 24. Juni 2021 - 5 AZR 505/20: Mindestlohnvergütung für Arbeits- und Bereitschaftszeiten ausländischer Betreuungskräfte in häuslicher Gemeinschaft , Entscheidungssammlung des BAG , 2021 bis 2026 , Deutschland / Europäische Union , veröffentlicht 2021-06-24 , abgerufen 2026-09-17
- 06 Bundesfinanzhof (BFH) , Urteil vom 13. Mai 2020 - VI R 2/20: Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Betreuungsaufwendungen nach § 35a EStG , Entscheidungssammlung des BFH , 2020 bis 2026 , Deutschland , veröffentlicht 2020-05-13 , abgerufen 2026-09-17
- 07 Deutsches Institut für Normung (DIN) , DIN SPEC 33454:2023-01: Betreuung in häuslicher Gemeinschaft - Anforderungen an Vermittler, Dienstleister und Betreuungskräfte , Standardisierungsdokument / Qualitätsnorm , 2023 bis 2026 , Deutschland , veröffentlicht 2023-01 , abgerufen 2026-09-17
- 08 Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege , Hessischer Pflegebericht: Bestandsaufnahme und Perspektiven der pflegerischen Versorgung im Land Hessen , Ministerialbericht , 2023 bis 2026 , Hessen , veröffentlicht 2023-12 , abgerufen 2026-09-17
- 09 Hessischer Pflegemonitor / IWAK Goethe-Universität Frankfurt am Main , Fachkräftebedarfs- und Angebotsprognose für die hessischen Pflegeberufe bis 2035 , Wissenschaftlicher Prognosebericht , 2024 bis 2035 , Hessen / Rhein-Main , veröffentlicht 2024-05 , abgerufen 2026-09-17
- 10 Sozialverband VdK Hessen-Thüringen e. V. , Sozialpolitischer Forderungskatalog und Mitgliederbefragung zur Situation pflegender Angehöriger in Hessen , Verbandsbefragung und Positionspapier , 2024 , Hessen , veröffentlicht 2024-04 , abgerufen 2026-09-17
- 11 Stadt Frankfurt am Main, Jugend- und Sozialamt , Frankfurter Altenhilfe- und Pflegeinfrastrukturbericht: Datenreport zur ambulanten und stationären Versorgung , Kommunaler Fachbericht , 2023 bis 2025 , Frankfurt am Main , veröffentlicht 2024-08 , abgerufen 2026-09-17
- 12 DAK-Gesundheit , DAK-Pflegereport: Finanzierungsrisiken in der Pflegeversicherung und Sozialhilfebedürftigkeit in stationären Einrichtungen , Kassenstudie , 2024 , Deutschland , veröffentlicht 2024-06 , abgerufen 2026-09-17
- 13 Institut der deutschen Wirtschaft (IW Köln) , Fachkräfteengpässe im Gesundheits- und Pflegesektor: Projektionen des Fachkräftemangels bis 2035 , Wirtschaftswissenschaftliche Analyse , 2023 bis 2035 , Deutschland , veröffentlicht 2023-11 , abgerufen 2026-09-17
- 14 Thalpos Pflegevermittlung , Inhabergeführte Fachagentur für 24-Stunden-Pflege und häusliche Betreuung in Frankfurt und Rhein-Main , Unternehmensprofil, Vermittlungsstandards und Betreuungskonzepte , 2026 , Frankfurt am Main / Rhein-Main , veröffentlicht 2026-09-17 , abgerufen 2026-09-17